FAQ

Meistgestellte Fragen:

F: Bis wann kann ich Rückforderungen beantragen?
  A: Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Leistungen bezogen wurden.
     
F: Für welche Rechnungen kann ich einen Antrag stellen?
  A: Immer für das vorangeganene Jahr.
     
F: Müssen die Rechnungen im Original zugesandt werden?
  A: Ja, alle Rechnungen sind im Original zuzusenden. Es werden keine Kopien akzeptiert.

Ausserdem:

Unternehmerbescheinigung jedes Jahr neu und im Original
Vollmacht jedes Jahr neu und im Original
Keine Zollrechnungen

 

 

© 2011, Wenger & Partner