Information

Allgemeines:

Die Mehrwertsteuer wurde 1995 in der Schweiz eingeführt. Es gibt drei verschiedene Steuersätze.

Normalsatz 8% Lieferungen, Dienstleistungen etc.
Reduzierter Satz 2.5% Lebensmittel, Bücher, Blumen etc.
Sondersatz 3.8% Beherbergungsdienstleistungen.

Die Mehrwertsteuer ist eine Endverbrauchersteuer und daher für Privatpersonen nicht rückforderbar.


Anforderungen an den Antrag:

Stempeln und unterschreiben Sie die Vollmacht (Antrag auf Vergütung der MwSt). Die Vollmacht wird jedes Jahr neu und im Original verlangt.

Fordern Sie kostenlos bei Ihrem Finanzamt eine Bescheinigung als Unternehmer an. Die Schweizer Behörde will sicher sein, dass Sie wirklich eine Firma und keine Privatperson sind. Auch diese Bescheinigung brauchen wir jährlich zum Antrag und immer im Original.

Weitere Informationen

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