Information

Anforderungen an die Rechnung:

Alle Rechnungen müssen auf Ihre Firma, (z.B. Wenger & Partner, nicht Herr Wenger), ausgestellt sein.

Wir benötigen die Originalrechnungen. Achtung: Kopie, Duplikat etc. werden nicht akzeptiert. Das Original erhalten Sie nach der Vergütung wieder zurück. Machen Sie sich trotzdem eine Kopie für Ihren Steuerberater.

Der Mehrwertsteuerbetrag (muss in CHF angegeben sein) oder die Angabe des Prozent-
Satzes (z.B. „inkl. 8% MWST“).

Keine Warenumsatz- oder Zollrechnungen! Das ist eine andere Abteilung und hat nichts mit der Mehrwertsteuer in Bern zu tun.


Sonstiges:

Die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel ist nicht rückforderbar.
Mindestens CHF 500.- Mehrwertsteuer pro Jahr.
Die Mehrwertsteuer kann einmal pro Jahr rückwirkend eingefordert werden.
Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Leistungen bezogen wurden.
© 2011, Wenger & Partner